Laut Bundestagsdrucksache 18/4269 kam es am 23.12.2014 in Ludwigshafen am Rhein zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Religionsgemeinschaften § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/12535 kam es am 24.12.2016 in Melsungen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Religionsgemeinschaften § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/10322 kam es am 14.08.2016 in Völklingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Religionsgemeinschaften § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/9310 kam es am 19.01.2016 in Moers zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Religionsgemeinschaften § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 21.11.2015 in Gelsenkirchen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfungen von Religionsgemeinschaften“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 27.10.2015 in Mutterstadt zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Religionsgemeinschaften“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.