Am 26.11.2016 wurden Schmierereien im Umfeld der Fatih Moschee in Dresden kurz vor Mitternacht durch die Polizei entdeckt.
Die islamfeindlichen Parolen wurden an mehreren Stellen, nämlich an einem Schaltkasten, einem Lichtmast, sowie an zwei Baustellenabsicherungen angebracht. An dem Gebäude der Moschee selbst wurden keine Schriftzüge gefunden. Aufgrund des Videomateriales, das die Polizei sichern konnte, wird von einem Mann im Alter von 25 bis 30 Jahren als Täter ausgegangen.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf