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Herzberg – Störung der Religionsausübung

Veröffentlicht am 05/02/2024 Dokumentationsnummer: NI20221221HZ

Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) ereignete sich in Herzberg am 21.12.2022 ein islamfeindlicher Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.

 

Quelle: Drucksache 20/5771

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Bundesland Niedersachsen
Ort Herzberg
Angegriffene Moschee -
Datum des Angriffes 21.12.2022
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe Keine Angabe
Verletzte keine Angaben
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren Rechts motivierte Straftat
Ergebnis des Ermittlungsverfahren Keine Angabe
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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