Am 24.11.2023 erhielt die Ali Paşa Moschee (DITIB) in Hamburg als 15. Moschee in Folge einen Umschlag mit islamfeindlichem Inhalt. Dieser enthielt verbrannte Koranseiten, Schweinefleisch und Fäkalien. Eine feindselige Nachricht des Absenders bezüglich des Koran war ebenfalls enthalten. Ermittlungen wurden aufgenommen.
Quelle: Meldungen|| DITIB ADS (ditib-ads.de)
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf