Am 08.02.2016 wurde die Fatih Moschee in Memmingen erneut mit verfassungswidrigen Symbolen beschmiert.
Unbekannte sprühten mit schwarzer Farbe neonazistische Parolen und Hakenkreuze auf die Hinweisschilder der Moschee. Es gab keine Angaben zu dem Täter oder den Tätern.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd