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Am 08.02.2017 wurden zum wiederholten Mal die Hinweisschilder der DITIB-Moschee in Memmingen mit Hakenkreuzen besprüht.
Bereits im Jahr 2016 gab es ähnliche Vorfälle in Hinblick auf die Moschee. So wurden am 15.04.2016 und am 21.04.2016 ebenfalls Hakenkreuze auf die Hinweisschildern angebracht.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd