Am 05.06.2014 erhielt die Harburger Mehmet Akif Ersoy Moschee (DITIB) von Unbekannten ein Drohbrief. Das Tatmoiv wurde als Islamfeindlich festgehalten, weil er den Islam beleidigte und die Gemeinde bedrohte.
Quelle: Publikation DITIB
In Hamburg kam es am 27.03.2026, laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/6530, zu einem Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Es gibt sechs Tatverdächtige. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/065/2106530.pdf
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf