Am 05.06.2014 erhielt die Harburger Mehmet Akif Ersoy Moschee (DITIB) von Unbekannten ein Drohbrief. Das Tatmoiv wurde als Islamfeindlich festgehalten, weil er den Islam beleidigte und die Gemeinde bedrohte.
Quelle: Publikation DITIB
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Symbolbild Eine Moschee in Gelsenkirchen-Neustadt wurde am Abend des 11.05.2025 Opfer eines Einbruchdiebstahls. Ein bislang unbekannter Täter drang gegen 19 Uhr in das Moscheegebäude und brach eine Kasse auf, woraus er dann Spendengelder entnahm und sobald verschwand. Ein Moscheeangehöriger meldete den Vorfall der Polizei, woraufhin eine Strafanzeige aufgenommen wurde. Die Ermittlungen der Polizei Gelsenkirchen laufen. Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117715/6027524