In der Reihe von islamfeindlichen Angriffen an Moscheen in der Form von Umschlägen mit entsetzlichem Inhalt war die Bochumer Zentralmoschee am 30.10.2023 als viertes Ziel dran. Auch diese erhielt nämlich eine Post mit verbrannten Koranseiten, Schweinefleisch und Fäkalien und dem folgenden Schreiben: „Der verbrannte verfluchte Koran mit Hundescheiße, Schweinefleisch und Dreck! Der verfluchte Koran wo er hingehört, in den Dreck!“
Quelle: Meldungen|| DITIB ADS (ditib-ads.de)
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd