Am 31.10.2023 wurde auch die Ar Rahman Moschee in Recklinghausen Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Sie erhielt einen identischen Brief mit einer Hassbotschaft, verbrannten Koranseiten, Schweinefleisch und Fäkalien, die bundesweit auch andere Moscheen erhalten haben. Die Ermittlungen wurden aufgenommen.
Quelle: Zwei weitere Moscheen in Recklinghausen haben Hass-Briefe erhalten (recklinghaeuser-zeitung.de)
In Hannover kam es am 14.09.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln §145 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
In Halle kam es am 14.09.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)