Am 20.12.2019 erhielt die Muradiye Moschee (DITIB) in Berlin einen Brief mit beleidigenden Inhalten. Unter anderem hieß es in dem Schreiben: „Baut schön weiter eure Moscheen, so haben wir mal Platz genug für unsere Schweine“. Zudem war ein Schwein abgebildet. Der Brief wurde Unterzeichnet mit „PEG – Prinz Eugen Gruppe“.
Ein weiterer Brief mıt denselben beleidigenden Inhalten wurde einige Tage später der DITIB Muradiye Moschee in Duisburg geschickt.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf