Am 01.01.2020 gegen 22:00 Uhr wurde neben der Selimiye Moschee (IGMG) in Hannover-Misburg eine deutsche Ausgabe des Korans verbrannt. Die deutsche Übersetzung, die der Täter sich selbst besorgt hatte, zerriss dieser, bevor er die Seiten in Brand setzte. Gegen den Tatverdächtigen, einen 55-jährigen Mann, hat die Polizei ein Ermittlungsverfahren „wegen des Verdachts auf Störung der Religionsausübung“ eingeleitet.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd