Laut Bundestagdrucksache 18/10322 kam es am 09.08.2016 in Rotenburg zu einer politisch motivierten Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet.
Die Sehitlik Moschee in Berlin (DITIB) erhielt am 25.11.2019 eine Bombendrohung. Die Drohung ging um 08:01 Uhr bei der Gemeinde ein, die E-Mail war unterzeichnet mit „Combat 18“. Dies ist die zweite Bombendrohung gegenüber der Moschee in diesem Jahr. Am 13.09.2019 erhielt sie schon mal eine Bombendrohung.
Am 22.11.2019 kam es zu einem Angriff auf das Marwa Elsherbiny Kultur- und Bildungszentrum in Dresden. Unbekannte Täter warfen in der Nacht zwei Gläser mit roter Lackfarbe gegen die Außenfassade der Moschee. Der Staatsschutz hat die Ermittlung aufgenommen. Es wird ein politischer Hintergrund vermutet. Quelle