Laut Bundestagdrucksache 18/10322 kam es am 09.08.2016 in Rotenburg zu einer politisch motivierten Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 19/9310 kam es am 12.06.2016 in Rotenburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.