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Angriff auf eine Religionsstätte/Moschee in Gelsenkirchen

Veröffentlicht am 18/06/2019 Dokumentationsnummer: NW20150103GE

Laut Bundestagdrucksache 18/4776 kam es am 03.01.2015 in Gelsenkirchen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

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Bundesland Nordrhein-Westfalen
Angegriffene Moschee -
Art des Angriffes Volksverhetzung
Datum des Angriffes 03.01.2015
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis -

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