In Kaufbeuren kam es im Jahr 2018 mehrere Male zu Protesten und Demonstrationen gegen ein Moscheebauprojekt der DITIB-Gemeinde.
In der Bundestagsdrucksache 19/2315 wurden Vorfälle in Hinblick auf diese Moschee 8-mal unter der Kategorie islamfeindliche Straftaten an „Religionsstätte/Moschee“ erfasst und dem Phänomenbereich „rechts“ sowie der Straftat „Volksverhetzung“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd