In der Reihe von islamfeindlichen Angriffen an Moscheen in der Form von Umschlägen mit entsetzlichem Inhalt war die Bochumer Zentralmoschee am 30.10.2023 als viertes Ziel dran. Auch diese erhielt nämlich eine Post mit verbrannten Koranseiten, Schweinefleisch und Fäkalien und dem folgenden Schreiben: „Der verbrannte verfluchte Koran mit Hundescheiße, Schweinefleisch und Dreck! Der verfluchte Koran wo er hingehört, in den Dreck!“
Quelle: Meldungen|| DITIB ADS (ditib-ads.de)
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf