Folgend auf den Brandanschlag am 30.05.2023 wurde die Ayasofya Moschee (IGMG) in Hannover am 26.07.2023 erneut angegriffen. Diesmal erhielt die Gemeinde einen Drohbrief mit einem Hakenkreuz, welche mit „NSU 2.0“ signiert wurde. „Euer Imbiss ist nur der Anfang. Wir kommen wieder“, heißt es in dem Brief. Die Ermittlungen wurden aufgenommen.
Der Polizei zufolge fehle jede Spur zu den Tätern.
In der Bundestagsdrucksache 20/9262 wurde der Fall unter der Kategorie „Verleumdung § 187 StGB“ festgehalten und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.
Quelle: Nach Brandanschlag – Moschee erhält Drohbrief mit NSU 2.0 – IslamiQ
Bild: Brandanschlag auf Anadolu Moschee in Dortmund © Privat, bearbeitet by iQ Am Abend des 16.02.2024 wurde der Heizkreisverteiler in der Anadolu-Moschee (IGMG) in Dortmund in Brand gesetzt. Die Feuerwehr konnte zeitnah eintreffen, sodass ein größerer Schaden sowie Verletzungen verhindert werden konnten. Ein 23-jähriger Tatverdächtige konnte festgenommen werden. Eigenen Angaben zufolge soll der Verdächtige selber zuvor zum Beten in die Moschee gekommen sein. Die Ermittlungen bezüglich des Tatmotivs laufen. Quelle: https://www.islamiq.de/2024/02/17/brandanschlag-auf-moschee-in-dortmund/#:~:text=In%20Dortmund%20kam%20es%20am,mit%20Zeitungen%20in%20Brand%20gesteckt.
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 26.03.2023 in Magdeburg zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Vorfall wurde unter der Kategorie “Volksverhetzung § 130 StGB“ und unter dem Phänomenbereich „Rechts“ registriert. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262