Am 02.07.2016 kam es zu einem Brandanschlag auf die Bochumer Moschee.
Der Anschlag ereignete sich in der Nacht von Samstag auf Sonntag zwischen 23.00 und 00.30 Uhr. Der Staatsschutz übernahm die Ermittlungen, da einen rassistischen Hintergrund nicht ausgeschlossen wurde. Im weiteren Verlauf der Ermittlungen wurde ein Tatverdächtiger gefasst. Bei dem Brandstifter handelte es sich um einen 58-jährigen Mann. Dieser habe gegen 23.30 Uhr Toilettenpapier in das auf Kippe stehende Küchenfenster gestopft und es angezündet. Das Feuer erlosch von selbst und richtete kleinere Schäden an. Das Amtsgericht verurteilte den Täter zu 14 Monaten Haft auf Bewährung und 200 Sozialstunden.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd