Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 02.07.2021 in Chemnitz zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 11.10.2019 kam es zu einem Angriff auf die Fatih-Moschee in Bremen. Dabei handelt es sich um Beleidigung. Quelle: Fair
In Dannstadt kam es am 21.03.2019 zu einem Angriff auf eine Moschee. Es wurde in die Moschee eingebrochen und es kam dabei zur Sachbeschädigung. Die Tatmotive sind nicht bekannt. Quelle: ADS-DITIB