Am Montag, 10.06.2019, wurde einer Fensterscheibe der DITIB-Moschee „Merkez Camii“ (Kasseler Stadtmoschee) durch einen Steinwurf eingeschlagen. Den Schaden entdeckten die Gemeindemitglieder kurz vor dem Mittagsgebet. In den vergangenen vier Jahren wurde die Moschee nach Angaben des Vereinsvorsitzenden schon viermal mutwillig beschädigt.
Einen Tag zuvor wurde am Parteibüro der Linken eine Scheibe zerstört. Nach Angaben der Polizei ist noch unklar, ob ein Zusammenhang zwischen den Taten besteht. Da politischer Hintergrund nicht ausgeschlossen werden kann, hat das für politisch motivierte Straftaten zuständige Zentralkommissariat 10 des Polizeipräsidiums Nordhessen die Ermittlungen übernommen.
In der Bundestagsdrucksache wurde der Fall unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd