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Angriff auf eine Moschee/Religionsstätte in Dormagen

Veröffentlicht am 03/05/2019 Dokumentationsnummer: NW20160705NE

Laut Bundestagdrucksache 18/10322 kam es am 05.07.2016 in Dormagen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

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Bundesland Nordrhein-Westfalen
Ort Dormagen
Angegriffene Moschee -
Datum des Angriffes 05.07.2016
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis -

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