Am 08.06.19 haben Unbekannte in der Bremer Rahma-Gemeinde schätzungsweise bis zu 50 Ausgaben des Koran zerrissen und teilweise in die Toilette gestopft. Laut Polizei Bremen sollen die Täter während der regulären Öffnungszeiten gehandelt haben. Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung und sucht nach Zeugen. Außerdem hat der Staatsschutz die Ermittlungen aufgenommen und prüft, ob ein politisch oder religiös motivierter Hintergrund vorliegt.
In der Bundestagsdrucksache 19/15647 wurde der Fall unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.
Update 19.09.2019
Am 10.09.2019 wurde ein 34-Jähriger unmittelbar nach einer wiederholten Sachbeschädigung in einer Schleswiger Moschee gefasst. Der Mann hat gestanden und weitere Taten eingeräumt. So gab er zu, auch die Korane in der Moschee in Bremen zerrissen zu haben.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd