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Angriff auf Moschee/Religionsstätte in Recklinghausen

Veröffentlicht am 25/06/2019 Dokumentationsnummer: NW20190317RE

Laut Bundestagsdrucksache 18/10570 kam es am 17.03.2019 in Recklinghausen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

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Bundesland Nordrhein-Westfalen
Angegriffene Moschee -
Art des Angriffes Volksverhetzung
Datum des Angriffes 17.03.2019
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis -

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