Laut Bundestagsdrucksache 20/716 kam es am 08.11.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und konnte keinem Phänomenbereich zugeordnet werden.
Am 07.06.2021 erhielt die Kölner Zentralmoschee einen Brief mit islamfeindlichem Inhalt.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf