Am 05.10.2023 erhielt die Al Salam Moschee in Celle einen Hassbrief mit islamfeindlichem und rassistischem Inhalt. Der Moscheevorstand wurde namentlich in dem Brief genannt, bei dem der ehemalige Vorsitzende einen Zusammenhang mit der Veranstaltung des Moscheevereins zum Tag der offenen Moschee am 03.10.2023 vermutet.
Der Täter wurde ermittelt und das Ermittlungsverfahren wurde daraufhin eingestellt.
In der Bundestagsdrucksache 20/11292 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten.
In Emden kam es am 29.04.2024 laut Bundestagsdrucksache 20/12498 zu einer islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert, wurde jedoch keinem konkreten Phänomenbereich der „politisch motivierten Kriminalität“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/12498 (bundestag.de)
Am 08.05.2024 wurde eine Moschee in Gelsenkirchen Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. In der Bundestagsdrucksache 20/12498 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/12498 (bundestag.de)