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Al-Salam Moschee erhält Hassbrief

Veröffentlicht am 03/06/2024 Dokumentationsnummer: NI20231005CE

Am 05.10.2023 erhielt die Al Salam Moschee in Celle einen Hassbrief mit islamfeindlichem und rassistischem Inhalt. Der Moscheevorstand wurde namentlich in dem Brief genannt, bei dem der ehemalige Vorsitzende einen Zusammenhang mit der Veranstaltung des Moscheevereins zum Tag der offenen Moschee am 03.10.2023 vermutet.

Der Täter wurde ermittelt und das Ermittlungsverfahren wurde daraufhin eingestellt.

In der Bundestagsdrucksache 20/11292 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten.  

Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)

WENN SIE INFORMATIONEN ZU DIESEM ANGRIFF HABEN, KÖNNEN SIE UNS KONTAKTIEREN
Bundesland Niedersachsen
Ort Celle
Angegriffene Moschee Celle - Al-Salam Moschee
Art des Angriffes Volksverhetzung
Datum des Angriffes 05.10.2023
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe Kein Schaden
Verletzte Keine
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren Rechts motivierte Straftat
Ergebnis des Ermittlungsverfahren Ermittlung eingestellt
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Aufgeklärt

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