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Volksverhetzung auf Moschee/ Religionsstätte in Steinen

Veröffentlicht am 25/07/2019 Dokumentationsnummer: BW20160329LÖ

Laut Bundestagsdrucksache 18/9310 kam es am 29.03.2016 in Steinen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

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Bundesland Baden-Württemberg
Ort Steinen
Angegriffene Moschee -
Art des Angriffes Volksverhetzung
Datum des Angriffes 29.03.2016
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Ermittlungsverfahren Keine Angabe
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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