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Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Burgdorf

Veröffentlicht am 06/03/2022 Dokumentationsnummer: NI20210719BU

Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 19.07.2021 in Burgdorf zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

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Bundesland Niedersachsen
Ort Burgdorf
Angegriffene Moschee -
Datum des Angriffes 19.07.2021
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis -

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