Am 10.09.2015, wurde die Mevlana Moschee in Bielefeld Zielscheibe eines Angriffes einer 25 bis 30 köpfigen Gruppe Jugendlicher.
Der Angriff erfolgte gegen 18.00 Uhr. Die Gruppe von Jugendlichen, die weiße Tücher oder Kapuzen trugen, versuchte sich Eintritt in die Moschee zu verschaffen. Dies war jedoch nicht möglich, da einer der Moscheebesucher die Gruppe rechtzeitig bemerkte und das Hauptportal und die Türen verschließen konnte. Die Jugendlichen randalierten auf dem Gelände der Mevlana Moschee. Sie richteten Sachschaden an, zerschlugen Scheiben der parkenden Autos und beschmierten die Fassaden mit Schriften wie „YPG“ und „YPJ“. Vor dem Eintreffen der Polizei war die Gruppe jedoch bereits geflohen, lediglich eine Person konnte in Gewahrsam genommen werden. Der Staatsschutz ermittelte wegen Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und Landfriedensbruch.
Quelle: FAIR
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd