Am 17.09.2021 wurde die Aksa Moschee (IGMG/Islamrat) in Biberach erneut Ziel eines Angriffs. Unbekannte Täter klebten Sticker mit islamfeindlichen und beleidigenden Inhalten an das Eingangstor der Moschee. Die Polizei wurde verständigt. Diese nahm die Ermittlungen auf.
Die IGMG Moschee in Biberach erhielt einige Monate zuvor einen Drohbrief.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf