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Stutensee | Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten

Veröffentlicht am 19/03/2025 Dokumentationsnummer: BW20240523KA

Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 23.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Stutensee. Der Fall wurde unter der Kategorie Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich Rechts“ zugeordnet.  

 

Quelle: Drucksache 20/14898 

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Bundesland Baden-Württemberg
Ort Stutensee
Angegriffene Moschee -
Datum des Angriffes 23.05.2024
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe Keine Angabe
Verletzte Keine
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren Rechts motivierte Straftat
Ergebnis des Ermittlungsverfahren Keine Angabe
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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