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Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten in Bremen

Veröffentlicht am 05/10/2020 Dokumentationsnummer: HB20200307HB

Laut Bundestagsdrucksache 19/20631 kam es am 07.03.2020 in Bremen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

WENN SIE INFORMATIONEN ZU DIESEM ANGRIFF HABEN, KÖNNEN SIE UNS KONTAKTIEREN
Bundesland Bremen
Ort Bremen
Angegriffene Moschee -
Datum des Angriffes 07.03.2020
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis -

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