Laut Bundestagsdrucksache 19/20631 kam es am 01.03.2020 in Göttingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung, § 303 StGB“ registriert und konnte keinem Phänomenbereich zugeordnet werden.
Am 14.04.2022 erhielt die Sultan Ahmet Moschee des Dachverbandes DITIB einen Drohbrief. Das Schreiben wurde mit Hakenkreuzen und dem Kürzel „NSU 2.0“ unterzeichnet. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen. In diesem Jahr gab es schon zuvor Angriffe auf die Moschee. Quelle: Dortmunder Zeitung
Zwischen dem 07.04.2022 und dem 14.04.2022 wurde die Tür der Saidi-Nursi-Moschee unter anderem mit einem Hakenkreuz beschmiert. Die Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes Hamburg hat die Ermittlungen übernommen. Quelle