Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 13.09.2019 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftatauf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 03.01.2021 wurde auf dem Parkplatz der Bait-ul-Qaadir Moschee in Vechta ein totes Schwein abgelegt. Nach Angaben der Gemeinde muss sich der Vorfall in der Nacht zum Sonntag zugetragen haben. Der Vorsitzende der Gemeinde kontaktierte direkt nach dem Fund die Polizei. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen. Quelle
Am 01.01.2021 wurde die Sontheimer DITIB Fatih Moschee Ziel eines Angriffs. Unbekannte Täter schlugen die Scheibe der Moschee mit einer Sitzbank ein. Die Gemeindevorsitzenden benachrichtigten die Polizei. Diese nahm die Ermittlungen auf. Die Fatäh Moschee in Sontheim war auch schon am 18.12.2020 Ziel eines Angriffs. Unbekannte Täter malten Kreuze auf die Fassade und beschmierten das Schild der Moschee mit schwarzer Farbe. Quelle