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Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten in Berlin

Veröffentlicht am 07/08/2020 Dokumentationsnummer: BE20190913B

Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 13.09.2019 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftatauf eine Moschee bzw. ReligionsstätteDer Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

WENN SIE INFORMATIONEN ZU DIESEM ANGRIFF HABEN, KÖNNEN SIE UNS KONTAKTIEREN
Bundesland Berlin
Ort Berlin
Angegriffene Moschee -
Datum des Angriffes 13.09.2019
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis -

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