Laut Bundestagsdrucksache 19/8854 kam es am 09.09.2018 in Nordenham zu einer islamfeindlichen Straftatauf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 11.10.2019 kam es zu einem Angriff auf die Fatih-Moschee in Bremen. Dabei handelt es sich um Beleidigung. Quelle: Fair
In Dannstadt kam es am 21.03.2019 zu einem Angriff auf eine Moschee. Es wurde in die Moschee eingebrochen und es kam dabei zur Sachbeschädigung. Die Tatmotive sind nicht bekannt. Quelle: ADS-DITIB