In der Türkisch-Islamische Gemeinde zu Wolfenbüttel e.V. ereignete sich am Freitag den, 11.10.2019, in der Moschee folgender Vorfall während des Freitagsgebets: Nach der Predigt stand ein Mann auf, versuchte das Mikrofon zu ergreifen und schrie: „Ihr seid Muslime, ich muss was sagen. Ihr müsst mir zuhören. Setzt euch alle hin, ihr müsst mir zuhören!“. Da viele Personen zum Gebet aufgestanden waren, gab es ein Durcheinander. Die Person rief weiter: „Wenn ihr Muslim seid, ihr dürft nicht beten mit Teppich. Das ist alles von Satan. Ihr seid keine richtigen Muslime, ihr dürft nicht beten“. Der Mann wurde der Moschee verwiesen. Die Gemeindemitglieder fühlten sich während des Gebets bedroht. Sie befürchteten, dass der Mann zurückkommt und viel Schlimmeres anrichtet. Wegen des Vorgangs wandte sich ein Mitglied der Gemeinde an die Kriminalpolizei. Diese ordnete den Vorfall jedoch nicht als eine Straftat ein.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf