In der Nacht zum Freitag,10.11.2017, wurde die Dar-Al-Salam-Moschee in der Friedrich-Ebert-Straße in Marburg angegriffen.
Die Tat ereignete sich nach der Gedenkfeier zur Reichspogromnacht. Der Unbekannte näherte sich an die Eingangstür zur Moschee, legte eine Tasche ab, entzündete den Inhalt und flüchtete sofort. Möglicherweise kam es zu einer Verpuffung, die zu einem Platzen der äußeren Scheibe des Doppelglases der Eingangstür führte. Der Sachschaden lag laut Polizeibericht bei etwa 2000 Euro. Mehrere Zeugen hatten die Brandentwicklung festgestellt und sofort die Feuerwehr und Polizei informiert. Das Tatmotiv war nicht klar, jedoch wurde ein islamfeindlicher Hintergrund nicht ausgeschlossen. Der Staatsschutz Münster und die Kriminalpolizei Marburg übernahmen die Ermittlungen.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf