In der Nacht zum Freitag,10.11.2017, wurde die Dar-Al-Salam-Moschee in der Friedrich-Ebert-Straße in Marburg angegriffen.
Die Tat ereignete sich nach der Gedenkfeier zur Reichspogromnacht. Der Unbekannte näherte sich an die Eingangstür zur Moschee, legte eine Tasche ab, entzündete den Inhalt und flüchtete sofort. Möglicherweise kam es zu einer Verpuffung, die zu einem Platzen der äußeren Scheibe des Doppelglases der Eingangstür führte. Der Sachschaden lag laut Polizeibericht bei etwa 2000 Euro. Mehrere Zeugen hatten die Brandentwicklung festgestellt und sofort die Feuerwehr und Polizei informiert. Das Tatmotiv war nicht klar, jedoch wurde ein islamfeindlicher Hintergrund nicht ausgeschlossen. Der Staatsschutz Münster und die Kriminalpolizei Marburg übernahmen die Ermittlungen.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd