In der Nacht auf den 23.04.2017 wurde an der künftigen Lüchower Moschee ein Schweinekopf, auf dessen Stirn ein Hakenkreuz gemalt war, hinterlassen.
Der Schweinekopf war an der Außenwand des künftigen Gebetsraumes angebracht. Der Staatsschutz ermittelte wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Auf die Frage, ob die Polizei von einer islamfeindlichen Motivation ausgehe, antwortete die Pressestelle, dass erst die Ergebnisse des Staatsschutzes vorliegen müssen, um genauere Angaben zur Motivation geben zu können.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf