Am 25.02.2016 wurde auf dem Baugelände der Ahmadiyya Gemeinde in Leipzig-Gohlis der Kadaver eines Schweines gefunden.
Der Kader war mit der Aufschrift „Mutti-Merkel“ versehen. Es wurde von einem politisch motivierten Hintergrund ausgegangen. Der Staatsschutz ermittelte wegen der „Beleidigung der Bundeskanzlerin“. Die Polizei erklärte, dass nicht wegen Hausfriedensbruch ermittelt werde, da es sich um ein offenes Brachgelände handeln würde. „Aufgrund der Umstände“ liege es nahe, dass es sich um eine „fremdenfeindliche“ Tat handele.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf