Unbekannte verübten in der Nacht zum Freitag, 04.03.2016, einen Anschlag auf das Deutsch-Arabische Kultur- und Bildungszentrum in Borna.
Sie warfen Fensterscheiben der Moschee mit Steinen ein und beschädigten den Gebetsraum mit Beuteln, in denen sich eine rote Substanz befand. Dabei handelte es sich möglicherweise um Blut. Die Höhe des Schadens war noch unklar. Die Kriminalpolizei sicherte Spuren, und der Staatsschutz wurde eingeschaltet.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd