Am 23.01.2022 wurde während des Mittagsgebets mit einem Luftgewehr auf die ZMD Moschee in Halle geschossen. Zeugen hörten Schussgeräusche und bemerkten zeitgleich, wie drei Projektile eine am Gebäude des islamischen Kulturzentrums befindliche Fensterbank trafen und zu Boden fielen.
Zeugen konnten erkennen, dass die Schüsse aus einem Fenster eines gegenüber befindlichen Mehrfamilienhauses abgegeben wurden. Die Polizei konnte in diesem Mehrfamilienhaus einen 55-jährigen Mann ausfindig machen, in dessen Wohnung sie eine „Langwaffe zum Verschießen von Diabolos und eine Gasdruckpistole“ auffanden und sicherstellten. Bei dem Vorfall wurde niemand verletzt. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen.
Bereits im Februar und im Juni 2018 kam es zu Schüssen mit einem Luftgewehr auf dieselbe Moschee. Bei einem dieser Angriffe wurden auch Gemeindemitglieder verletzt.
In Steinfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 22.05.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 08.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Gelsenkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898