Am 06.06.2021 wurde die DITIB Moschee in Konstanz Ziel von Schmierereien. Zwei unbekannte Täter beschmierten die Außenwand der Moschee mit „YPG-Parolen“. Die Tat ist auf den Aufzeichnungen der Überwachungskamera der Moschee zu sehen. Die Polizei wurde verständigt. Diese nahm die Ermittlungen auf.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf