In Recklinghausen wurde am 30.10.2023 auch der Verein zur Förderung der Integration und Bildung in Recklinghausen Süd e.V. Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Auch dieser erhielt nämlich, folgend auf die vorherigen, einen Umschlag mit identischem Inhalt, und zwar einem verbrannten Koran, Schweinefleisch und Fäkalien sowie ein Schreiben mit folgender Hassbotschaft: „Der verbrannte verfluchte Koran mit Hundescheiße, Schweinefleisch und Dreck! Der verfluchte Koran wo er hingehört, in den Dreck!“ Die Stadtgesellschaft zeigte ihre Solidarität mit den betroffenen Gemeinden. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Quelle: Recklinghausen: Stadt zeigt Solidarität nach Angriff auf DITIB-Gemeinde (recklinghaeuser-zeitung.de)
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd