In Recklinghausen wurde am 30.10.2023 auch der Verein zur Förderung der Integration und Bildung in Recklinghausen Süd e.V. Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Auch dieser erhielt nämlich, folgend auf die vorherigen, einen Umschlag mit identischem Inhalt, und zwar einem verbrannten Koran, Schweinefleisch und Fäkalien sowie ein Schreiben mit folgender Hassbotschaft: „Der verbrannte verfluchte Koran mit Hundescheiße, Schweinefleisch und Dreck! Der verfluchte Koran wo er hingehört, in den Dreck!“ Die Stadtgesellschaft zeigte ihre Solidarität mit den betroffenen Gemeinden. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Quelle: Recklinghausen: Stadt zeigt Solidarität nach Angriff auf DITIB-Gemeinde (recklinghaeuser-zeitung.de)
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf