Am 31.10.2023 wurde auch die Ar Rahman Moschee in Recklinghausen Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Sie erhielt einen identischen Brief mit einer Hassbotschaft, verbrannten Koranseiten, Schweinefleisch und Fäkalien, die bundesweit auch andere Moscheen erhalten haben. Die Ermittlungen wurden aufgenommen.
Quelle: Zwei weitere Moscheen in Recklinghausen haben Hass-Briefe erhalten (recklinghaeuser-zeitung.de)
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf