Am 31.10.2023 wurde auch die Ar Rahman Moschee in Recklinghausen Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Sie erhielt einen identischen Brief mit einer Hassbotschaft, verbrannten Koranseiten, Schweinefleisch und Fäkalien, die bundesweit auch andere Moscheen erhalten haben. Die Ermittlungen wurden aufgenommen.
Quelle: Zwei weitere Moscheen in Recklinghausen haben Hass-Briefe erhalten (recklinghaeuser-zeitung.de)
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd