Am 05.10.2022 beschmierte ein 34-jähriger Mann in Berlin-Tempelhof eine Moschee mit Farbe. Der Mann sprühte die Worte „Tod dem Chamenei“ auf Arabisch mit einen ungefähr 0,5 × 2 Meter großen Schriftzug an die Außenfassade der Moschee. Als die Polizei bei der Moschee eintraf, war der Mann noch am Tatort. Seine Personalien wurden aufgenommen. Nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung wurde er entlassen. Der für politisch motivierte Straftaten zuständige Staatsschutz ermittelt nun in dem Fall.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf