In Recklinghausen kam es am 31.03.2024 zu einer islamfeindlichen Straftat, bei dem eine Moschee zum Angriffsziel wurde. In der Bundestagsdrucksache 20/11292 wurde Fall unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.
Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
In Essen kam es am 11.02.2024 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Am 15.02.2024 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat, bei dem eine Moschee in Hockenheim zum Ziel wurde. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)