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Angriff auf eine Religionsstätte/Moschee in Neumünster

Veröffentlicht am 15/05/2019 Dokumentationsnummer: SH20150501NMS

Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 01.05.2015 in Neumünster zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet.

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Bundesland Schleswig Holstein
Angegriffene Moschee -
Art des Angriffes Bedrohung
Datum des Angriffes 01.05.2015
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren Hasskriminalität
Ergebnis des Ermittlungsverfahren Keine Angabe
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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