Am 09.05.2021 wurden vor der Ulu Moschee (DITIB) in Neumünster Schüsse mit einer Schreckschusspistole abgegeben. Ein unbekannter Mann, der vor der Moschee laute Musik hörte, wurde von den Gemeindemitglieder gebeten die Musik leiser zu drehen. Daraufhin kam es zur Streitigkeiten zwischen dem Mann und den Mitgliedern der Moschee. Kurz darauf ging der Mann. Jedoch kam er kurze Zeit später mit einer Schreckschusspistole zurück und schoss 4-5 mal. Die Polizei nahm daraufhin den Mann fest, ließ ihn jedoch nach ein paar Stunden wieder frei. Quelle
Laut Bundestagdrucksache 18/4776 kam es am 19.01.2015 in Neumünster am Rhein zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Religionsgesellschaften § 166 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 29.06.2015 in Neumünster zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Vorbereitung staatsgefährdender Straftaten“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 29.11.2014 in Neumünster zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 01.05.2015 in Neumünster zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 29.11.2014 in Neumünster zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.